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Entlassung – Ausbürgerung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina

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Entlassung – Ausbürgerung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina

Mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz Bosnien und Herzegowinas (Amtsblatt Bosnien und Herzegowinas Nr. 4/97; 13/99; 41/02, 6/03; 14/03; 82/05; 43/09; 76/09 und 87/13) werden gemäß der Verfassung Bosnien und Herzegowinas die Voraussetzungen für den Erwerb und die Aufgabe der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit geregelt (im weiteren Text: b.-h. Staatsangehörigkeit). Die von den Ethnien verabschiedeten Staatsangehörigkeitsgesetze haben mit der Verfassung Bosnien und Herzegowinas im Einklang zu sein.

Informationsquellehttps://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/Entlassung-Staatsangehorigkeit-Bosnien-Herzegowina.html

Die Aufgabe der b.-h. Staatsangehörigkeit ist im Artikel 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes Bosnien Herzegowinas definiert, welcher lautet: „Die Person, die durch die Staatsangehörigkeitsaufgabe staatenlos (apatrid) würde, kann die Staatsangehörigkeit nicht verlieren.“ Und man verliert die b.-h. Staatsangehörigkeit a) durch den Verzicht, b) durch die Entlassung, c) durch die Abnahme und d) durch ein zwischenstaatliches Abkommen. Ausbürgerung Bosnien

Der Verzicht auf die b.-h. Staatsangehörigkeit ist mit dem Artikel 19 Absatz 1 des b.-h. Staatsangehörigkeitsgesetzes definiert: „Der Bürger, der 18 Jahre alt geworden ist, im Ausland lebt und die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt oder sie ihm sicher zugesprochen ist, hat ein Recht darauf, auf die b.-h. Staatsangehörigkeit zu verzichten. Absatz 2: Das Kind, das im Ausland lebt und die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt, oder ihm ist dieselbe sicher zugesprochen, verliert die b.-h. Staatsangehörigkeit auf den Antrag beider Eltern, die der b.-h. Staatsangehörigkeit durch den Verzicht verlustig geworden sind, oder auf den Antrag eines Elternteils, der der b.-h. Staatsangehörigkeit durch den Verzicht verlustig geworden ist, bei der Zustimmung des anderen Elternteils, der ein Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina ist, oder auf den Antrag eines Elternteils, der der b.-h. Staatsangehörigkeit durch den Verzicht verlustig geworden ist, wenn dabei der andere Elternteil gestorben ist oder sein Elternrecht verloren hat, oder wenn er ein Ausländer oder ein Staatenloser ist, oder auf den Antrag eines Adoptivelternteils, wenn er der b.-h. Staatsangehörigkeit durch den Verzicht verlustig geworden ist und er das Kind vollständig adoptiert hat. Wenn das Kind älter als 14 Jahre ist, wird auch seine Zustimmung gefordert.“ Im Absatz 3 ist definiert, dass in Fällen aus den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels die Person die b.-h. Staatsangehörigkeit verliert, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die erforderlichen Voraussetzungen aus den Absätzen 1 und 2 erfüllt sind und sie der Person den Beschluss über den Verlust der b.-h. Staatsangehörigkeit bekanntgibt.  Ausbürgerung Bosnien

Mit dem Artikel 20 des Gesetzes ist definiert, dass auf den Antrag der Person, die eine von einem anderen Staat zugesicherte Staatsangehörigkeit nicht erhalten hat, der Beschluss über den Verlust der Staatsangehörigkeit zurückgenommen werden kann. ausbürgerung bosnien anwalt

Das Verlustdatum der b.-h. Staatsangehörigkeit ist mit dem Artikel 24 definiert, in dem angeführt wird: „Die b.-h. Staatsangehörigkeit wird verloren durch die Entlassung, den Verzicht oder die Abnahme mit dem Tag der Zustellung des Beschlusses über den Staatsangehörigkeitsverlust der Person, auf die sich das bezieht. Wenn der Aufenthaltsort der Person nicht bekannt ist oder nicht festgestellt werden kann, verliert die betreffende Person die b.-h. Staatsangehörigkeit mit dem Tag der Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsanzeiger Bosnien und Herzegowinas.“

Im Artikel 37. wird angeführt: „Alle Personen, die die Staatsangehörigen der Republik Bosnien und Herzegowina unmittelbar vor der Annahme der Verfassung Bosnien und Herzegowinas waren, eingeschlossen alle Personen, die bis zum 6. April 1992 die Staatsangehörigen Bosnien und Herzegowinas waren, sind die Staatsangehörigen Bosnien und Herzegowinas.“

Der Erwerb der b.-h. Staatsangehörigkeit ist mit Artikel 5 definiert, in dem angeführt wird: „Die b.-h. Staatsangehörigkeit wird gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes erworben: 1. durch die Abstammung, 2. durch die Geburt im Staatsgebiet Bosnien und Herzegowinas, 3. durch Adoption, 4. durch die Naturalisierung und 5. durch ein zwischenstaatliches Abkommen.“ Entlassung – Ausbürgerung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina

Für die Prozedur der Aufgabe der b.-h. Staatsangehörigkeit sind ein gültiger b.-h. Pass oder ein gültiger b.-h. Personalausweis nicht erforderlich.

Kann ich nach der Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit wieder erhalten ?

Rechtsanwalt: Eine Person, deren bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit zum Zwecke des Erwerbs oder der Beibehaltung der Staatsangehörigkeit eines anderen Staates durch Verzicht oder Entlassung erloschen ist, kann einen Antrag auf Wiedererlangung der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit stellen, wenn sie die Bedingungen aus Artikel 9 erfüllt, mit Ausnahme der Bedingungen aus Absatz 1. Ziff. 1 und 2., nur, wenn ihm mindestens im letzten Jahr ein vorübergehender Aufenthalt auf dem Gebiet von Bosnien und Herzegowina oder ein genehmigter ständiger Aufenthalt gewährt wurde. Da Bosnien und Herzegowina jedoch nur mit drei Ländern ein Abkommen über die doppelte Staatsangehörigkeit geschlossen hat, müssen Sie darauf warten, dass Bosnien und Herzegowina EU-Mitglied wird - denn nur dann gewähren die meisten Länder die doppelte Staatsangehörigkeit.

Kann die Prozedur des Verzichtes auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas durchgeführt werden, wenn ich keinen gültigen Reisepass Bosnien und Herzegowinas besitze?

Anwalt: Die Prozedur des Verzichtes auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas kann ohne den gültigen Reisepass Bosnien und Herzegowinas durchgeführt werden.

Ist es irgendwie möglich, die deutsche oder österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben, ohne auf die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft zu verzichten?

Anwalt: Eine solche Möglichkeit besteht leider nicht, da doppelte Staatsbürgerschaft bei Nicht-EU-Bürgern mit entsprechender Gesetzgebung verboten ist.

Kann ich nach der Beendigung des Verzichtsverfahrens und nach der Aufgabe der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit meinen bosnisch-herzegowinischen Reisepass behalten?

Anwalt: Gemäß Art. 19 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes von Bosnien und Herzegowina gibt die Person die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit auf, nachdem die zuständige Behörde feststellt hat, dass alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dieser Person der Beschluss über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ausgehändigt worden ist. Mit der Aushändigung des Beschlusses über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ist die Person, die im Besitze eines bosnisch-herzegowinischen Reisepasses ist und die Staatsangehörigkeit aufgibt, verpflichtet, ihren bosnisch-herzegowinischen Reisepass dem befugten Beamten zur dauerhaften Aufbewahrung im Ministerium zu übergeben. Ihr bosnisch-herzegowinischer Reisepass wird dauerhaft entzogen und kann nicht zurückgegeben werden.

Im Ausland habe ich eine Ehe geschlossen und mein Familienname hat sich geändert. Muss dies in Bosnien und Herzegowina gemeldet werden?

Anwalt: Ja, das ist unbedingt notwendig. Der Familienname, den Sie im Ausland führen, muss auch in Bosnien und Herzegowina eingetragen werden.

 

Das Verfahren zur Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina

Die Person, die auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verzichtet, macht eine Aussage über die Ausbürgerung – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten – auf einem vorbereiteten Formular beim Ministerium für zivile Angelegenheiten Bosnien und Herzegowinas in Sarajevo. Mithilfe eines Anwalts kann die Prozedur der Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina auch ohne eine Anreise nach Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden.

Der Aussage über die Ausbürgerung sind beizufügen – Entlassung – Ausbürgerung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina

  • Der Nachweis über den Besitz einer Staatsangehörigkeit eines anderen Staats (Staatsangehörigkeitsnachweis), oder der Nachweis, dass ihm der Erwerb der Staatsangehörigkeit eines anderen Staats zugesichert ist (Einbürgerungszusage).
  • Die Wohnmeldebestätigung aus dem Ausland.

Es ist erforderlich, die angegebenen Unterlagen in eine Amtssprache von Bosnien und Herzegowina bei einem beeidigten Gerichtsdolmetscher in Bosnien und Herzegowina oder im Ausland zu übersetzen – beglaubigt von der zuständigen Behörde; ferner ist eine eventuelle Vollmacht, die im Ausland ausgestellt wird, von der diplomatisch-konsularischen Vertretung oder beim Notar zu beglaubigen.

Für folgende Unterlagen ausländischer Staaten, mit denen Bosnien und Herzegowina kein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von öffentlichen Dokumenten abgeschlossen hat, ist eine zusätzliche Beglaubigung seitens der zuständigen Behörden erforderlich:

  • der Staatsangehörigkeitsnachweis von Bosnien Herzegowina Ausbürgerung Bosnien
  • der Auszug aus dem Geburtsregister in Bosnien und Herzegowina – die Geburtsurkunde  ausbürgerung bosnien kosten
  • die Heiratsurkunde (falls verheiratet)  Entlassung – Ausbürgerung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina

Es ist erforderlich, dass die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde die neusten, ins Register eingetragenen Daten enthalten. Ausbürgerung Bosnien

Vorzulegen sind ferner: ausbürgerung bosnien anwalt

  • eine beglaubigte Kopie des Reisepasses von Bosnien und Herzegowina (die Seite mit dem Foto ist von der zuständigen diplomatisch-konsularischen Vertretung, vom Notar oder seitens der zuständigen Behörde in Bosnien und Herzegowina zu beglaubigen) oder eine Bescheinigung über den Nichtbesitz eines Reisepasses
  • das Urteil über die Ehescheidung (für Personen, deren Ehe durch eine Scheidung endete) ausbürgerung bosnien kosten
  • ein Einzahlungsschein in Höhe von 425 EUR als Verwaltungsgebühr pro Fall für die Personen, die im Besitz einer Staatsangehörigkeit anderer Staaten sind bzw. dabei sind, eine zu erwerben
  • ein gültiger, in Bosnien und Herzegowina ausgestellter Personalausweis oder eine Bescheinigung über den Nichtbesitz eines Personalausweises. ausbürgerung bosnische staatsbürgerschaft

Die Zahlungsweise wird während der Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina näher erklärt.

Die Ausbürgerung eines minderjährigen Kindes aus Bosnien und Herzegowina kann nur auf Antrag beider Eltern stattfinden, deren bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch Ausbürgerung zu bestehen aufgehört hat, oder auf Antrag eines Elternteils, dessen bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit bei Zustimmung des anderen Elternteils, der ein Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina ist, durch die Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina zu bestehen aufgehört hat, oder auf Antrag eines Elternteils, dessen bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch die Ausbürgerung zu bestehen aufgehört hat, dabei aber der andere Elternteil tot ist oder er das Sorgerecht verloren hat, oder ein Ausländer bzw. ein Staatenloser ist. Wenn das Kind älter als 14 Jahre ist, ist auch seine Zustimmung erforderlich. Diese Aussagen werden in das unterzeichnete Protokoll des Ministeriums für zivile Angelegenheiten Bosnien-Herzegowinas oder der diplomatisch-konsularischen Vertretung eingetragen; oder sie werden bei einem Notar oder in einer diplomatisch-konsularischen Vertretung beglaubigt – die Aussagen werden dann dem Ausbürgerungsantrag beigelegt.

Wenn der andere Elternteil ein Ausländer ist, wird für ihn ein Nachweis des anderen Staats über die Staatsangehörigkeit hinzugefügt. Und wenn der andere Elternteil verstorben ist, wird für ihn ein Auszug aus dem Sterberegister hinzugefügt. Wenn einem Elternteil das Sorgerecht entzogen wurde, wird die Entscheidung des zuständigen Gerichts über den Entzug des Sorgerechts hinzugefügt. Es genügt nicht, wenn mit Urteil über die Ehescheidung die Kinderbetreuung und das Sorgerecht einem Elternteil zugesprochen wurden.

Besondere Anmerkungen

  • Alle Personen, die aus Bosnien und Herzegowina ausgebürgert werden, müssen eine bestimmte Identifikationsnummer haben.
  • Bei Personen, die durch Eheschließung oder aus anderen Gründen ihren Nachnamen oder andere relevanten Daten geändert haben, müssen diese Änderungen in der Geburtsurkunde und im Staatsangehörigkeitsnachweis aufgeführt werden. ausbürgerung bosnien anwalt
  • In Fällen der Ausbürgerung durch die diplomatisch-konsularische Vertretung muss im Begleitdokument eine auf den Gegenstand der Ausbürgerung bezogene Aktenaufschreibung vorhanden sein. ausbürgerung bosnische staatsbürgerschaft

Ende der bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgerschaft ausbürgerung bosnien anwalt

Staatsbürgerschaftsgesetz Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt Bosnien und Herzegowinas: Nummer 4/97,13/97,41/02,6/03,14/03,76/09 und 87/13) im Bezug auf die Endung der bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgerschaft ist Folgendes festgelegt: bosnische staatsangehörigkeit ablegen kosten

Beendigung der bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgerschaft ausbürgerung bosnien anwalt

Artikel 15.

Man kann die Staatsbürgerschaft nicht verlieren, wenn die Person damit ohne Staatsbürgerschaft bleiben würde (Apatride) auβer in Fällen die durch Artikel 23. Abs. 1. bestimmt sind.

Artikel 16. Entlassung – Ausbürgerung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina

Die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft wird beendet mit:

  1. a) Verzicht
  2. b) Entlassung aus der bosnischen Staatsangehörigkeit
  3. c) Entzug ausbürgerung bosnische staatsbürgerschaft
  4. d) internationaler Vertrag

Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft

Artikel 17. und 18. sind gestrichen Entlassung – Ausbürgerung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina

Artikel 19.

  1. Der Bürger, der 18 Jahre vollendet hat, der im Ausland lebt und Staatsangehöriger eines anderen Landes ist, oder ihm die Staatsbürgerschat eines anderen Landes zugesichert wurde, hat das Recht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft zu verzichten. Entlassung aus der bosnischen Staatsangehörigkeit
  2. Das Kind, das im Ausland lebt und Staatsangehöriger eines anderen Landes ist oder die Zusicherung für die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes hat, verliert die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft durch Verzicht auf Antrag der beiden Eltern oder nur eines Elternteils (verlangt Zustimmung des anderen Elternteils), die die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft durch Verzicht verloren haben oder auf Antrag eines Elternteils, der die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft durch Verzicht verloren hat, wenn der andere Elternteil gestorben ist oder das Sorgerecht verloren hat, oder sie Ausländer ist oder eine Person ohne Staatsbürgerschaft oder auf Antrag der Adoptiveltern, wenn er die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft verloren hat durch Verzicht und das Eltern-Kind-Verhältnis auf Adoption beruht. Wenn das Kind älter ist als 14 Jahre, wird seine Zustimmung verlangt.
  3. In Fällen aus Abs. 1. und 2. dieses Artikels, die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft verlieren Personen, wenn die zuständige Behörde einschätzt, dass die Bedingungen aus Abs. 1. und 2. dieses Artikels erfüllt sind und der Person den Bescheid über das Ende der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit herausgibt oder es die Botschaft per Post versendet.

Artikel 20.

Der Bescheid über den Verzicht kann auf Antrag der Person, die keine zugesicherte Staatsbürgerschaft von einem Land bekommen hat, annulliert werden.

Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgerschaft

Artikel 21.

Die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit kann auf Antrag der in Bosnien und Herzegowina ansässigen Person in folgenden Fällen erfolgen:

  1. dass die Person älter als 18 Jahre ist;
  2. dass kein Strafverfahren gegen sie läuft wegen einer Straftat durch die Amtspflicht oder wenn die Person zu einer Gefängnisstrafe in Bosnien und Herzegowina verurteilt wurde und diese absitzt;
  3. dass die Person alle, durch die zuständigen Behörden getroffenen rechtskräftigen Bestimmungen, Beiträge, Steuern und anderen gesetzlichen Verpflichunges beglichen hat;
  4. dass die Person die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes erworben hat oder eine Zusicherung von diesem Land besitzt;
  5. dass die Person ihre Wehrpflicht erfüllt hat. Verzicht auf die Bosnische Staatsbürgerschaft

Artikel 22. Entlassung aus der bosnischen Staatsangehörigkeit

Kindern, die jünger sind als 18 Jahre, die die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erworben oder zugesichert bekommen haben und die noch immer in Bosnien und Herzegowina leben, werden auf Antrag aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgerschaft entlassen:

  1. beider Elternteile, die aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgerschaft entlassen wurden; bosnische staatsangehörigkeit ablegen kosten
  2. eines Elternteils, der aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgerschaft entlassen wurde, wenn ein Elternteil gestorben ist oder ihm das Sorgerecht entzogen wurde oder Ausländer ist oder die Person ist ohne Staatsbürgerschaft; bosnische staatsangehörigkeit ablegen kosten
  3. eines Elternteils, der das Sorgerecht hat und aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgerschaft entlassen wurde mit der Zustimmung des anderen Elternteils;
  4. der Adoptiveltern, wenn sie aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgerschaft entlassen wurden;

Wenn das Kind älter als vierzehn Jahre ist im Abs. 1., 2. und 3. wird seine Zustimmung verlangt.

Entzug der bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgerschaft (Verzicht auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas

Artikel 23. Entlassung – Ausbürgerung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina

Die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft kann in folgenden Fällen entzogen werden:

  1. wenn die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch Betrug, falsche Informationen oder anderen verbotenen aber relevanten Angaben, die sich auf den Antragsteller beziehen, erworben ist;
  2. wenn ein bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger freiwillig fremden Wehrkräften, trotz Verbot, beitritt;
  3. wenn die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, erworben wurde ohne die Bedingungen aus Artikel 9. und 10. zu erfüllen;
  4. wenn ein Staatsbürger rechtskräftig innerhalb oder außerhalb Bosnien und Herzegowinas verurteilt wurde, wegen Tätigkeiten, die die Verfassung und Sicherheit Bosnien und Herzegowinas bedrohen, oder wenn er als Mitglied in solchen Organisationen tätig ist, wenn diese Tätigkeiten Bosnien und Herzegowina schaden könnten;
  5. wenn ein Staatsbürger rechtskräftig innerhalb oder außerhalb Bosnien und Herzegowinas verurteilt wurde, wegen schmuggeln von Waffen, Bomben, radioaktiven Materialen oder Rauschmittel; oder für illegales Transportieren und Produzieren von Materialien und Ausrüstung für die Herstellung von Waffen und anderen Massenvernichtungsmitteln; oder für illegale Einwanderung nach Bosnien und Herzegowina (das Aufhalten oder Ausreisen von Personen oder Gruppen aus Bosnien und Herzegowina); oder für Organisation oder Mittäterschaft von Menschenhandel, wenn dieses den Interessen Bosnien und Herzegowinas schadet. Entlassung aus der bosnischen Staatsangehörigkeit
  6. wenn ein Staatsbürger rechtskräftig innerhalb oder außerhalb Bosnien und Herzegowinas verurteilt wurde, wegen Straftaten, die aus Tätigkeiten hervorgehen, die sich von den Punkten 4. und 5. dieses Artikels unterscheiden, die aber den Interessen Bosnien und Herzegowinas schaden.

Wie wird nachgewiesen, dass eine Person (nicht) im Besitz der bosnisch- herzegowinischen Staatsangehörigkeit ist?

Die Staatsangehörigkeitsregister werden bei den Gemeinden des Geburtsortes geführt. Diese stellen auf Antrag Auszüge aus dem Staatsangehörigkeitsregister aus, in denen positiv oder negativ bescheinigt wird, ob eine Person im Besitz der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit ist.

Wurde eine Person nicht in Bosnien und Herzegowina geboren, jedoch die Geburt in Bosnien und Herzegowina am Geburts- oder Wohnort eines Elternteils nachregistriert, so wird die Person in das Staatsangehörigkeitsregister dieser Gemeinde eingetragen und diese stellt die entsprechenden Auszüge aus.

Die Ausstellung einer Negativbescheinigung durch die genannten Ministerien ist nicht möglich, da es kein zentrales Staatsangehörigkeitsregister gibt.

Wir wollen Ihnen helfen. Entlassung – Ausbürgerung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina

Die hierin enthaltenen Informationen sind nur zum Zwecke der allgemeinen Information und kann nicht als Rechtsgutachten oder Rechtsberatung angesehen werden. Dementsprechend übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac keine Verantwortung oder Haftung für die Folgen der Handlungen oder der Verhalten irgendwelcher Personen, die auf den hierin enthaltenen Informationen beruhen.

Doppelte Staatsbürgerschaft in Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina erlaubt seinen Staatsbürgern, im Gegensatz zu anderen Ländern wie Deutschland, Österreich, Norwegen, die doppelte Staatsbürgerschaft.

In der Verfassung Bosnien und Herzegowinas ist vorgeschrieben, dass Staatsbürger Bosnien und Herzegowinas zwei Staatsbürgerschaften haben können, nur dann, wenn ein bilateraler Vertrag zwischen den beiden Ländern besteht. Aber die Verfassung Bosnien und Herzegowinas, genauer Artikel I/7.d) schreibt nirgendwo vor, dass die Staatsbürger Bosnien und Herzegowinas, die eine andere Staatsbürgerschaft haben, auch aus dieser Staatsbürgerschaft austreten müssen, insofern kein bilateraler Vertrag zwischen diesem Land und Bosnien und Herzegowina besteht, wenn sie auch die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft behalten wollen.

Die Verfassung Bosnien und Herzegowinas definiert die Staatsbürgerschaft auf folgende Weise:

Staatsbürgerschaft Bosnien und Herzegowinas Entlassung aus der bosnischen Staatsangehörigkeit

Es existiert die Staatsbürgerschaft, die die parlamentarische Versammlung regelt und die Staatsbürgerschaft der Entitäten, die die Entitäten selbst regeln, unter folgenden Umständen:

a) alle Staatsbürger unabhängig aus welcher Entität sind damit automatisch Staatsbürger Bosnien und Herzegowinas

b) Keiner Person kann arbiträr weder die bosnisch-herzegowinische noch die Staatsbürgerschaft der Entität entzogen werden, oder die Person kann nicht auf eine andere Art und Weise ohne Staatsbürgerschaft gelassen werden. Niemandem kann die Staatsbürgerschaft aufgrund des Geschlechts, der Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politischer Meinung, nationaler und sozialer Herkunft, der Beziehung zu nationalen Minderheit, des Eigentums, der Geburt oder auf irgend eine andere Weise entzogen werden.

c) alle Personen, die Staatsbürger der Republik Bosnien und Herzegowinas kurz vor des Inkrafttretens der Verfassung Bosnien und Herzegowinas waren, sind Staatsbürger Bosnien und Herzegowinas. Die Staatsbürgerschaft der Personen, die nach 06.04.1992 aber vor des Inkrafttretens der Verfassung eingebürgert wurden, wird von der bosnisch-herzegowinischen parlamentarischen Versammlung geregelt.

d) Staatsbürger Bosnien und Herzegowinas können die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes haben unter der Bedingung, dass ein bilateraler Vertrag zwischen Bosnien und Herzegowina und diesem Land besteht, der diese Frage regelt und den die parlamentarische Versammlung Bosnien und Herzegowinas bestimmt hat im Einklang mit dem IV, Absatz 4, Punkt (d). Personen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, können in Bosnien und Herzegowina wählen oder in den Entitäten, aber nur, wenn ihr Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina ist. Verzicht auf die Bosnische Staatsbürgerschaft
e) der Staatsbürger Bosnien und Herzegowinas wird auch im Ausland von Bosnien und Herzegowina geschützt. Jede Entität kann ihren Staatsbürgern Reisepässe Bosnien und Herzegowinas herausgeben, auf die durch die parlamentarische Versammlung geregelte Weise. Bosnien und Herzegowina kann den Staatsbürgern Reisepässe herausgeben, denen der Reisepass nicht von der Entität herausgegeben wurde. Es wird ein zentrales Register für alle Reisepässe in Bosnien und Herzegowina errichtet, sowohl für die von Bosnien und Herzegowina als auch von den Entitäten herausgegebenen Reisepässe. Entlassung aus der bosnischen Staatsangehörigkeit
Entlassung – Ausbürgerung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina
Das Staatsbürgerschaftsgesetz Bosnien und Herzegowinas: (Amtsblatt Bosnien und Herzegowina: Nr. 4/97, 13/97, 41/02, 6/03, 14/03, 76/09 und 87/13) Im Artikel ist vorgeschrieben: „Staatsbürger Bosnien und Herzegowinas können die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes haben unter der Bedingung, dass ein bilateraler Vertrag zwischen Bosnien und Herzegowina und dem anderen Land besteht, der diese Frage regelt und den die parlamentarische Vesammlung im Einklang mit Artikel IV4.d) der Verfassung Bosninen und Herzegowinas bestimmt.“

Die Anwaltskanzlei Prnjavorac verfügt über eine zwanzigjährige Erfahrung in den mit der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verbundenen Angelegenheiten. Das Anwaltsbüro Prnjavorac tätigt das komplette Verfahren der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina, Abteilung für Staatsangehörigkeit und Reisedokumente – ohne dass die Anwesenheit des Klienten in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist. Ebenfalls erwirkt das Büro alle erforderliche Dokumentation bei den zuständigen Körperschaften von Bosnien und Herzegowina, ohne dass die Anwesenheit des Klienten in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist. Für die Prozedur der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina ist weder ein gültiges Reisedokument von Bosnien und Herzegowina, noch ein gültiger Personalausweis von Bosnien und Herzegowina erforderlich. Die Prozedur des Verzichts auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina führen wir in ausgesprochen kurzer Zeit durch.

Informationsquelle: https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/